März 2024
Dieser Satz löst teilweise Kopfnicken wie auch Grimm aus. Ein Grund also, sich damit näher zu befassen.
Wann ist man alt? Wann ist man zu alt? Welches Alter ist die rote Linie zu „wirklich“ alt? Wir sind uns wohl einig, dass da die Grenzen fließend sind.
Da die meisten Menschen, schon um zu überleben, für einen Gutteil ihres Daseins einem Beruf nachgehen oder zumindest etwas tun, was nach Beruf aussieht, ist der staatlich bestimmte Termin des Pensionsantritts ein Markstein. Eine Zäsur. Da hört’s dann auf. Nach dem Motto, sind Sie noch berufstätig oder sind Sie schon alt?
Hören Sie nicht darauf. Das ist völliger Unsinn. Erinnern Sie sich noch an Udo Jürgens? „Mit 66 Jahren, da ………“
Ob es gut ist, wenn Menschen nach 65, wenn sie schon ihr Geld von der Pensionsversicherungsanstalt bekommen, noch arbeiten? Derzeit schätzt man das volkswirtschaftlich positiv ein, ansonst muss das jeder selbst wissen.
Ist doch für viele die Pension das lang erstrebte Erreichen des verdienten und genussvollen Nichtstuns oder zumindest der Fluchtpunkt vor den Mühen und Plagen eines herausfordernden und abnützenden Berufslebens.
Andere dagegen fürchten gerade, dass die Fadesse und Inaktivität von ihnen Besitz ergreifen wird.
Gut fühlen sich die, die sich ihren Freizeitvergnügungen zuwenden, für die Ihnen der Beruf und andere Verpflichtungen keine Möglichkeit gelassen haben.
Und wir wollen auf keinen Fall jene vergessen, die schlichtweg ihren Beruf nicht aufgeben wollen, weil sie ihr Alltagsgeschäft nicht als Leid empfunden haben. Ihr ganzes Leben haben sie nicht, im Gegensatz zu manchen Rundfunksendungen, am Mittwoch schon darüber gejubelt, dass in 2 Tagen das Wochenende kommt.
Senior Adobestockfoto
Politisch betrachtet können wir zwei Standpunkte beobachten, die beide unter gegebenen Voraussetzungen ihre Berechtigung haben
- Spätestens mit 65 sollen Menschen aus guten Gründen davor geschützt werden einer Arbeit nachgehen zu müssen. Es wird allerdings wegen des langsam ansteigenden gesetzlichen Pensionsantrittsalters nicht bei dieser Marke bleiben.
- Gebt den Alten die Möglichkeit ihre Fähigkeiten auszuwerten, solang sie wollen. Auf gut Deutsch also: Arbeit neben der Pension. Über die Frage, ob diese Arbeit steuerlich und pensionsversicherungstechnisch gleich behandelt werden soll wie die reguläre Arbeitsperiode, ist eine Debatte in Bewegung.
Was spricht für eine angemessene Tätigkeit im Ruhestand?
Warum soll ich, der eigentlich aus Altersgründen seine berufliche Tätigkeit stilllegen müsste, nicht weiterhin aktiv sein, wenn ich es will. Die Gründe dafür kann man mir selbst überlassen.
Das heißt aber nicht, dass ich im Fall einer Bezahlung einen Großteil der Einnahmen der Sozialversicherung oder dem Finanzminister abliefern will.
Erst der akute Arbeitskräftemangel hat auf dieses – ich nenne es – „Heer der Erfahrenen“ merkbar aufmerksam gemacht. Die Unermüdlichen wird man mit der Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen aktivieren können.
Neben dem Verdienst (der zur finanziellen Sicherheit im Alter beiträgt und den Lebensstandard stützt) spielt der Fortbestand sozialer Kontakte, das Erhalten eines Gemeinschaftsgefühls, die Pflege der geistigen und körperlichen Gesundheit und letztlich die Möglichkeit unter völlig geänderten Bedingungen etwas ganz Neues anzufangen oder einfach die pure Gewohnheit eine bedeutende Rolle.
Mitte 2023 hat die Präsidentin des Österreichischen Seniorenbunds, Ingrid Korosec, die Zahl der „Unruheständler“ in Österreich (selbständig und unselbständig) mit rund 90.000 angegeben. Allerdings nicht ohne darauf hinzuweisen, dass „sich die Arbeit in der Pension stärker lohnen muss“
Auch für den Obmann der Wiener Handelsagenten, KommR. Fidelio Rupprecht, ist es ein verständliches Ansinnen, dass arbeitende Pensionsbezieher nicht weiter für die dadurch zusätzlich erwirtschafteten Beträge Pensionsbeiträge abführen müssen. Auf der Steuerseite kann er sich zusätzliche Absetz- und Freibeträge vorstellen.
Obmann KommR Fidelio Rupprecht (Foto by picturesborn)
Einen ersten Schritt haben die Kämpfer für die arbeitswilligen Senioren mit Wirkung 1.1.24 durchgesetzt:
So übernimmt der Bund einen Teil der Pensionsversicherungsbeiträge für Personen, die eine Eigenpension beziehen und ab dem Monatsersten nach Erreichung des Regelpensionsalters eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben. Konkret beträgt die Beitragsübernahme durch den Bund 10,25 Prozent bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze (2024: 1.036,88 Euro), monatlich maximal 106,28 Euro Wert 2024. (Quelle SVS)
Das Anliegen ist für viele unserer Mitglieder gerecht und bedeutungsvoll. Daher wird es auch weiterhin durch das Gremium der Wiener Handelsagenten aktiv unterstützt werden.
© walterkrammer (wct)