November 2024
Die Bandbreite der Meinungen zwischen extremer work-life-balance und Arbeit als Erfüllung ist angesichts der herrschenden Umstände beträchtlich aber störend. Es wäre erfreulich würden in diesem Bereich mehr die realen Lebensumstände des Einzelnen beachtet, anerkannt und zugelassen, als die Feldzeichen der ideologischen Milizen auf beiden Seiten zu schwenken, die nur eine schwarz-weiße Sichtweise propagieren.
Ein kürzlich in der WKO abgehaltenes Standort- und Infrastruktursymposium hat nachdrücklich darauf verwiesen, dass der österreichische Wohlstand, trotz aller Sehnsucht nach individueller Selbstverwirklichung, unverrückbar von einigen feststehenden Parametern abhängig ist.
Dazu gehören vorrangig eine gerechte, aber durchaus lenkende Steuerpolitik, Beseitigung des Fachkräftemangels, weniger Bürokratie. Investitionsförderung, Innovationsanschub, Sicherung einer leistungsfähigen Infrastruktur, Steigerung des Bewusstseins hinsichtlich Leistungsbereitschaft und Arbeitsmoral, radikale Verbesserung von Bildung und Ausbildung. Hundert mal gehört und noch immer zuviel Luft nach oben.
Bei dem Symposium wurde auch über das Zulassen oder Heranziehen alter Menschen in den Wirtschaftsablauf referiert. Niemand soll nach seinem Pensionsantritt dazu gezwungen werden.
Aber die „unermüdlichen“ Senioren soll man doch endlich durch entsprechende Maßnahmen nachdrücklich ermutigen und sie werken lassen, wenn sie sich dazu imstande sehen. Und ihnen weitestgehend den Weg freischaufeln, damit sie ihn ganz selbstverständlich begehen können. Besonders, wenn Mangel herrscht an erfahrenen Mitarbeitern, Frauen und Männern.
Im März dieses Jahres erschienen in SPOTLIGHT folgende Zeilen:
„Einen ersten Schritt haben die Kämpfer für die arbeitswilligen Senioren mit Wirkung 1.1.24 durchgesetzt: So übernimmt der Bund einen Teil der Pensionsversicherungsbeiträge für Personen, die eine Eigenpension beziehen und ab dem Monatsersten nach Erreichung des Regelpensionsalters eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben. Konkret beträgt die Beitragsübernahme durch den Bund 10,25 Prozent bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze (2024: 1.036,88 Euro), monatlich maximal 106,28 Euro Wert 2024. (Quelle SVS)
Das Anliegen ist für viele unserer Mitglieder gerecht und bedeutungsvoll. Daher wird es auch weiterhin durch das Gremium der Wiener Handelsagenten aktiv unterstützt werden.“
Mit 1.10.24 erteilte nun die SVS an die Betroffenen die jeweils ermittelte Gutschrift für das Jahr 2024.