Gemeinschaftliches Zusammenleben in der Familie, in einem Ort, einer Stadt oder dem Staat erfordert Regeln, die den Umständen Rechnung tragen und dabei eine sachlich unerklärbare oder ungerechte Behandlung einzelner Mitglieder vermeiden.
Die jüngste repräsentative Umfrage unter Kammermitgliedern, die eine Berechtigung zur Ausübung des Berufs Handelsagent haben (in ganz Österreich sind das etwa 8.500), zeigt, dass diese Voraussetzungen nicht wirken in der Anwendung des Steuerrechts gegenüber ausgerechnet den kleinsten Unternehmen.
3 von 4 Handelsagentenbetrieben werden in Form eines EPU (Firma bestehend aus nur dem Inhaber/der Inhaberin) geführt.
Die rund 1.000 Befragten klagten vornehmlich über die sie betreffenden Umstände und staatlichen Einschränkungen im Bereich Mobilität und Verkehrswesen.
Für die Ausübung eines Berufs, der ständige Ortswechsel (Reisetätigkeit) unabdingbar macht, stellen derartige Hürden eine schwere Belastung dar. Sie zeigen sich als steuerliche Diskriminierung und als tägliche Behinderung in der Berufsausübung.
3 steuerliche Eingriffe werden von den Kollegen als besonders schmerzlich bezeichnet.
Einerseits das Verbot des Vorsteuerabzugs im PKW-Bereich, wenn man von einer ministeriellen Liste begünstigter Autotypen abweicht bzw. abweichen muss,
die wirklichkeitsignorierende Abschreibungsdauer, die mit 8 Jahren festgelegt ist, obwohl nachweisbar bei einer jährlichen Durchschnittsfahrleistung von 40.000 Km diese real bei 3 – 5 Jahren liegt.
Mit der Begrenzung des steuerlich akzeptierten Anschaffungswerts eines Firmen-PKW auf 40.000 EUR (diese Grenze gilt seit 19 (!) Jahren, obwohl die Geldentwertung in dieser Zeit etwa 25% betrug) kommen in der Zwischenzeit 60% der Handelsagenten nicht mehr aus.
Der Freiheit der Berufsausübung wird damit ins Gesicht geschlagen.
Sogar ein Volksschüler kann verstehen, dass die Investition eines Firmen-PKW und sein Betrieb für ein EPU ein Vielfaches mehr Gewicht hat, als für einen Versicherungskonzern. Dennoch werden sie steuerlich gleichbehandelt. Formal ist alles in Ordnung, aber es wird endlich Zeit, dass Kleinstbetriebe vor diesem Unfug geschützt werden.
Wofür setzt sich also Ihr Gremium weiterhin mit Nachdruck als Interessenvertretung im Rahmen der Wirtschaftskammer Wien ein?
Für den generellen Vorsteuerabzug bei betrieblich genutzten PKWs einschließlich der entstehenden PKW-Kosten im betrieblichen Ablauf.
Für die Anhebung der Angemessenheitsgrenze auf 60.000 Euro bei deren Anschaffung.Für die Verminderung der Abschreibungsdauer auf das reale Maß von 5 Jahren.
© walterkrammer (wordcraft)