Nr. 59 – Wer profitiert vom Aus der Quarantäne?

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Studiert man die ab 1.8.22 geltende Verordnung des Gesundheitsministers zur Beendigung der Quarantäne- verpflichtung für Covid- Positive, fragt man sich, wer von dieser Entscheidung des Gesundheitsministers profitiert?
Unwidersprochen bleibt, dass positiv getestete Menschen die Krankheit weiterverbreiten können.

Bis jetzt waren sie verpflichtet in ihrer Wohnung zu bleiben (und wurden stichprobenartig kontrolliert), entweder bis die 10 Tage Quarantäne abgelaufen waren oder 5 Tagen eine Freitestung (= nach negativ) erfolgte.

Ab 1. August erlaubt die neue Verordnung das Verlassen der Wohnung, allerdings ist das Tragen einer FFP2-Maske eine ausnahmslose Bedingung in allen Innenräumen und ebenso im Freien, wenn die Annäherung an andere Personen auf weniger als 2 Meter stattfindet oder zu erwarten ist. Daher kann jeder von uns folgender Situation begegnen:

Positive(r) ist durch Testung der Gesundheitsbehörde bekannt und bewegt sich frei unter Beachtung der Verkehrsbeschränkung (ist ansteckend).

Positive(r) hat sich antigen-getestet (wovon die Behörde nichts weiß) und trägt (k)eine Maske (ist ansteckend)

Positive(r) hat keine Symptome, weiß daher nichts von seinem/ihrem Zustand, trägt auch nicht zwangsläufig eine Maske oder nur, weil er sich (noch) vor einer Ansteckung seitens anderer fürchtet (ist ansteckend)

Die Verordnung sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer bei Kenntnis eines positiven Testergebnisses seinen Arbeitgeber informieren muss. Ist er/sie arbeitsunfähig, muss das – wie bisher – durch ein ärztliches Attest bestätigt werden.
Symptomlose Positive können, wenn sie die Verkehrsbeschränkungen einhalten (überall Maske), auch zur Arbeit erscheinen.

Eine für Unternehmer schwer verdauliche Neuigkeit ist, dass der Arbeitgeber im Covid-Fall nicht mehr entschädigt wird, sondern die bezahlte Abwesenheit seines Dienstnehmers selbst berappen muss. Lt. neuester Mitteilung der Wirtschaftskammer Wien werden die Kosten für die Wiener Betriebe in die dreistelligen Millionen gehen.

Wie jeder einzelne Arbeitgeber die Covid-Durchmischung seiner Belegschaft bewältigt, wird von ihm abhängen. Auf jeden Fall ist er verpflichtet die Einhaltung der Verkehrsbeschränkung durch „seine“ Positiven in zumutbarere Weise zu gewährleisten. Ob die Negativen im Betrieb das Recht haben bezahlt zuhause zu bleiben, weil sie sich nicht durch zugelassene Positive anstecken lassen wollen, ist nicht geregelt. Es wird wohl schwierig sein, weil der Gesundheitsminister ja von der Fiktion ausgeht, dass die richtig getragene Maske ohnedies einen ausreichenden Schutz für die Umgebung darstellt.

Wer sind also die Nutznießer der neuen Verordnung?

Kann sein, dass es als eine Hilfe für die Unternehmen gedacht war, denen vielfach das Personal ausgeht. Vor allem wenn Positivgetestete sich schon wieder wohl und arbeitsfähig fühlen, aber durch die alte Verordnung gezwungen waren daheim zu bleiben.

Vielleicht will der Minister aber – bei relativ hohen Infektionszahlen – vielen symptomfreien Positiven (die es ja gibt) entgegenkommen, die es als lästig empfunden haben zuhause herumzusitzen.

Für Arbeitnehmer bedeutet arbeitsfähig auch arbeits-verpflichtet am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wer keinem Job nachgeht, hat dieses Problem nicht, aber mehr persönliche Freiheit.

Krankschreibung heißt arbeitsunfähig zu sein und das bedeutet (wie auch bei anderen Krankheiten) nicht am Arbeitsplatz sein zu müssen, aber dennoch nicht nach Belieben herumzuflanieren.

Bei Studium der Verordnung erfahren Sie z.B. dass der arbeitende Positive praktisch den ganzen Tag nichts essen kann (es sei denn er hätte ein Einzelbüro, das er nach dem Schmaus gut lüften muss). Auch die Frage der Stigmatisierung muss jeder Unternehmer selbst lösen, wenn z.B. nur 1 von 4 Verkäufern mit Maske unterwegs ist. Er wird es aber auch kaum schätzen, wenn plötzlich das ganze Verkaufpersonal aus verständlicherweise unterschiedlichen Gründen maskiert ist.

Vermutlich werden Unternehmen, bei denen es technisch möglich ist, auf eine Home-Office-Lösung ausweichen.

Insgesamt wird es wohl „praktikabel“ gelöst werden müssen, wenn es funktionieren soll. Andernfalls wird das eine oder andere (Arbeits)Gericht sich mit Haftungsfragen herumschlagen müssen. 

©walterkrammer(wct)

 

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