Die Ankündigung des damals amtierenden Bundeskanzlers Kurz hat in der österreichischen Bevölkerung sicher unterschiedliche Gefühle ausgelöst. Nicht zuletzt deswegen, weil wir alle daran gewöhnt sind auch unter schwierigen Bedingungen Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen. Am Ende bestimmt die Wichtigkeit des Zieles, bis zu welchem Anstrengungsgrad wir gehen wollen.
Zu diesem Zeitpunkt gab es selbst unter den Fachleuten höchst unterschiedliche Auffassungen über das Ausmaß des Schreckens der Pandemie. Der Ungewissheit der Krankheit wurde – nicht nur in Österreich – die Ungewissheit über die erforderlichen Abwehrmittel gegenübergestellt. Übersetzt ins Allgemeingefühl hieß das: Wir werden nicht die Erbsen zählen, wenn es darum geht die Krankheit zu bekämpfen oder ihre wirtschaftlichen Folgen so weit wie möglich abzufedern. Diese Meinung hatte sehr viele Anhänger, denn die unbekannte Gefahr schien besonders am Anfang enorm.
Dass die einzusetzenden Geldmittel nicht „unendlich“ sein konnten, war allen klar. Dass sie bis dahin unvorstellbare Summen eventuell übersteigen würden, wurde nicht ausgeschlossen.
Der zitierte Satz stammt aus dem üblichen Sprachgebrauch. Er ist verbunden mit einem landläufigen Verständnis. Er bedeutet eben nicht – auch wenn er eine solche Auslegung nahelegt – dass man notfalls den Verkauf der Eigentumswohnung in Betracht ziehe, um dem Töchterchen eine angemessene Geburtstagsfeier zu spendieren.
Im nachfolgenden Fall: „Das Geld für die Krebsoperation meines Sohnes in den USA muss aufgebracht werden. Koste es was es wolle“, wird man hingegen erheblich mehr Nachdruck, Opferbereitschaft und allgemeines Verständnis vermuten dürfen.
Der Rechnungshof muss gefühllos sein.
Der Rechnungshof wendet bei seiner Prüfung die üblichen gesetzlichen und ökonomischen Regeln an und zeigt auf, wo diese nicht respektiert oder sogar verletzt wurden bzw. wie man ihnen hätte nachkommen können.Auf jeden Fall war das Motiv für die Hilfsmaßnahmen der Ausgleich unabwendbarer wirtschaftlicher Ausfälle als Folge weitreichender staatlicher Einschränkungen. Es handelte sich nicht um eine allgemeine Sanierungsaktion mit der Gießkanne.
Eine „reguläre“ Veröffentlichung stellt der RH nach Vorliegen der Stellungnahmen der beteiligten Ministerien und Institutionen zum erstellten Rohbericht in Aussicht. Unter Bezug auf die Freiheit von Meinung und Medien wird es erfahrungsgemäß bereits davor die üblichen „Vorabdrucke“ sowohl im „Boulevard“ wie auch in den „Qualitätsmedien“ geben. Das lässt sich niemand entgehen.
19 Milliarden sind nicht „koste es, was es wolle“, aber auch kein Pappenstiel. Die öffentlich geäußerten Vermutungen gehen dahin, dass die Gelder der öffentlichen Hand im Auftrag der staatlichen Verwaltung von nichtstaatlichen Stellen ohne ausreichende Überprüfungen ausbezahlt wurden. Eine der Oppositionsparteien hat bereits wieder mit einem „kleinen Untersuchungsausschuss“ gewachelt.
Der Hut brannte wie noch selten.
Jeder weiß, dass die Gefahr kleiner scheint, in dem Moment, da sie erfolgreich gebannt ist. Nach dem Motto „es hätte die Hälfte an Feuerwehrzügen auch genügt. Aber möglicherweise wären dann 30 Häuser mehr abgebrannt“.
Was Kurz gemeint und gewollt hat war, dass nicht einmal 1 Haus zu viel abbrennen dürfe.
Als profunder Kenner der Kleinbetriebsszene weiß ich, dass für viele Unternehmen das finanzielle Gleichgewicht ein schmaler Grat in luftiger Höhe ist. Die COVID-Lockdowns waren kein Lüftchen, sondern hatten eher etwas von einem Tsunami an sich. Zehntausende von EPUs und KMUs wären abgestürzt, hätten sie die Zahlungen nicht schnell und unbürokratisch erhalten. Viele Betroffene wissen, dass sie oft nur Tage von der individuellen Katastrophe entfernt waren.
Den immer Empörten sei in Erinnerung gebracht, dass zum Zeitpunkt der Auszahlungen schon stichprobenweise Überprüfungen angekündigt wurden, sobald der ganze Zauber vorbei wäre. Das passiert zurzeit. Vorläufig tut Aufregung nicht not.
©walterkrammer(wct)