Nr. 64 – Verbraucherpreisindex nutzlos für Handelsagenten

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Handelsagenten Spotlight

 

So freigiebig sich der Staat bei der Unterstützung der Wirtschaft in Coronazeiten und beim Ausgleich der durch die Decke gehenden Energiepreise verhalten hat, so unverständlich zurückhaltend ist er bei der Ausgestaltung der Tagesdiäten, des amtlichen Kilometergelds und der sogenannten Luxustangente.

Dies bestätigt auch der Vertrauenssteuerberater des Wiener Gremiums der Handelsagenten
Mag. Gerald Haubeneder von AREA Bollenberger.

 

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Tagesdiäten

Für Dienstreisen können derzeit täglich 26,40 steuerlich anerkannt verrechnet werden. Sie wissen, dass Sie Ihre Steuerunterlagen 7 Jahre aufheben müssen, um sie bei einer allfälligen Prüfung (die natürlich nur selten einen so langen Zeitraum zurückreicht) vorweisen zu können. Die meisten Kleinunternehmer trennen sich davon so bald als möglich. Andere bauen aus Hobbygründen ein Steuerarchiv auf. Wahrscheinlicher ist es, dass einfach das alte Papier im Keller vergessen wurde. Sollten Sie zur Variante 3 gehören, dann können Sie sich das Vergnügen machen eine Rechnung eines Gasthauses aus dem Jahr 2002 herauszuklauben und nachzusehen, was man Ihnen vor 20 Jahren um 26 Euro auf den Tisch gestellt hat. 2002 wurde nämlich der Diätensatz das letzte Mal valorisiert!

Amtliches Kilometergeld für PKW

Aus nachvollziehbaren Gründen berechnen viele Klein- und Kleinstunternehmer (und natürlich Arbeitnehmer, die den eigenen Wagen für Dienstreisen verwenden) die Kosten des PKW nach gefahrener Strecke. Mit 42 ct. /Km gelten alle Kosten, die das Auto verursachen kann, als abgegolten. Da Handelsagenten selten mit Gefährten unterwegs sind, für die man nur den Mopedführerschein benötigt, geht bei 100 gefahrenen Kilometern die Hälfte der 42 EURO schon für das Treibstoffgeld auf. Den Rest müssen sich dann alle anderen Kostenfaktoren wie Reparaturen, Verschleißteile, Garagenkosten, Amortisation etc. teilen. Das hat schon vor 14 Jahren kaum gereicht. Mittlerweile ist der Verbraucherpreisindex um 37,2 % nach oben gegangen. Heute müsste also das Kilometergeld  m i n d e s t e n s  58 ct. ausmachen. Bei einer beruflich veranlassten Fahrleistung von 20.000 Km jährlich wären das 3.200 EURO mehr als jetzt, die sich steuermindernd auswirken würden. Viel Geld für einen kleinen Unternehmer.

Luxustangente

Seit 17 Jahren ist der Anschaffungspreis eines Firmenfahrzeugs auf 40.000 EURO beschränkt. Manche unserer Leser werden bestätigen, dass für ihre Berufsausübung ein Fahrzeug ausreichend ist, das weniger kostet. Für Kollegen, die jährlich 120.000 oder 150.000 Km unterwegs sein müssen, oder z.B. solche, die in der Schmuckbranche tätig sind und aus Sicherheitsgründen Sonderausstattungen benötigen, stellt sich das Problem anders dar.Jetzt kommt wieder das Backofenbeispiel. Keinem Bäckermeister schreibt die Finanz die Angemessenheit seines Backofens vor, keinem Installateur wie aufwendig seine Betriebsausstattung sein darf. Die österreichische Bevölkerung betreibt ein Auto mit einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von 15.000 Km. Ist ja gut. Es gibt aber auch Leute, die berufsbedingt damit nicht auskommen. Und übrigens, die bezahlen auch die teuren Betriebsmittel mit ihrem eigenen Geld!

Ich halte es für notwendig an dieser Stelle zu betonen, dass sich die Spitzenfunktionäre des Berufsstandes seit Jahren im Finanzministerium stetig mit Nachdruck um Verbesserungen bemühen. Aus vielerlei Gründen ist die restriktive Haltung der Steuerbehörde nicht verständlich. Wen treffen diese Einschränkungen? Den immer wieder als schutzwürdig hervorgehobenen Mittelstand. 

Wenn berufsbedingte Aufwendungen steuerlich nicht geltend gemacht werden können, dann zahlt der Unternehmer sie aus seiner privaten Tasche, mit Geld, für das er schon Steuer bezahlt hat. Vor 20 Jahren wurde der Betrag für Diäten festgelegt. Ob er ausreichend war, wollen wir gar nicht diskutieren. Nachrechenbar ist aber, dass die Inflation seit damals bewirkt (da ist das letzte Jahr gar nicht berücksichtigt), dass das, was damals 26,40 gekostet hat, heute 40 Euro kostet. Das heißt, dass der Handelsagent, wenn er heute für seinen reisebedingten Mehraufwand 40 Euro bezahlt, nur 26,4 Euro als Betriebsaufwand geltend machen kann. Die Differenz spendiert er völlig unbegründet aus der eigenen Tasche.

Im Zuge der Beseitigung der kalten Progression wurde heute in der Regierung die jährliche Valorisierung von Sozialausgaben beschlossen (z.B. Familienbeihilfe). Gut so.Mit gleichem Recht fordern aber dann die Kleinbetriebe die jährliche Valorisierung von Diätensätzen, Km-Geld, Luxustangente, Pauschale für Arbeitszimmer etc.Die Verbalbeschützer des Mittelstands haben Gelegenheit sich ins Zeug zu legen!

©walterkrammer(wct)

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