Nr. 66 – Provisionsverhandlungen sind Preisgespräche!

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Handelsagenten Spotlight

 

In den nächsten Wochen wird bei den Lohnverhandlungen der Metaller wieder entschieden wie viel Geld im Laufe des kommenden Jahres als Lohn- und Gehaltszahlungen über den Tisch gehen wird.
Der Vorgang ist besonders spektakulär, weil das Ergebnis eine Art Richtschnur ist für die anderen Branchen in Österreich. Tatsächlich werden in der Folge die Preise für die Arbeitsleistung von Millionen von Menschen ausgehandelt.
Den meisten Handelsagenten ist nicht wirklich bewusst, dass bei Übernahme einer neuen Vertretung die Chance jedenfalls besteht durch geschickte Verhandlungsführung die Einkünfte aus dieser Tätigkeit nach oben zu beeinflussen.

Der Geschäftsherr ist der Kunde des Handelsagenten. Er ist der Nutznießer der Arbeitsleistung, die der Handelsagent erbringt. Genau genommen ist es schon merkwürdig, dass es Handelsagenten nicht stört, dass der Kunde bestimmt, wie viel er für diese Leistung bezahlen will. Ich habe noch nie beobachtet, dass in einem Blumengeschäft der Kunde sagt:“ Für die roten Rosen zahle ich 1,80 pro Stück.“ Aber durchaus gebräuchlich ist, dass der Erzeuger die Höhe der Provision bestimmt:“ Wir bezahlen 7 % Provision.“

Der ehemalige Geschäftsführer des deutschen Handelsagentenverbandes CDH, Dr. Andreas Paffhausen, empfahl den Mitgliedern eine sachgerechte Kalkulation anzustellen, wie die Anforderungen einer Vertretung finanziell zu Buche schlagen (Springer Gabler, Andreas Paffhausen 2017) und danach die Provisionsforderung auszurichten. In diesem Zusammenhang ist es  anzuraten  zu derartigen Verhandlungen den Mustervertrag des Gremiums mit bereits vermerktem Provisionssatz als Grundlage für die Gespräche mitzubringen.  Viele Verhandlungsführer eines zu vertretenden Unternehmens sind auf einen solchen Schritt nicht vorbereitet und lehnen es auch nicht grundsätzlich ab einen von der Kammer konzipierten und demzufolge rechtlich einwandfreien Vertrag zu unterschreiben.

Gehen Sie stets davon aus, dass der Geschäftsherr zum Vertrieb seiner Produkte entweder einen fixangestellten Außendienst benötigt oder den Vertrieb auslagern muss. Da die Provision des Handelsagenten alle Kosten abdeckt und als Prozentsatz vom Umsatz berechnet wird, stellt sie sich immer als proportionaler Kostenfaktor dar, der die Vertriebskostenkalkulation des Produzenten wesentlich erleichtert.
Der Provisionszahlung an den Handelsagenten steht im Vergleich mit einem angestellten Reisenden eine ganze Latte von Ausgaben gegenüber, die das Unternehmen leisten müsste: Personalkosten, Lohnnebenkosten, Provisionen, KFZ-Kosten, Reiseaufwand, Raumkosten, Telekommunikationskosten, Schulungskosten. Das sollte man ins Treffen führen.  Abschließend bringe ich in Erinnerung, dass beim Feilschen um die Höhe des Provisionssatzes im Eifer des Gefechts oft seitens des Handelsagenten vorschnell zu große Zugeständnisse gemacht werden. Der Hersteller will sparen und der Handelsagent möchte die Vertretung haben. Das rechtfertigt nicht unüberlegtes Handeln.
Beispiel: Der Geschäftsherr besteht auf eine Reduktion von 10 auf 9%. 1% Unterschied mutet nicht gewaltig an. Aber es bedeutet, dass der Agent in aller Zukunft um 10% weniger Provision bekommt.
Die Reduktion von 7% auf 6% hat 14% weniger Provision zur Folge und von 4% auf 3% sogar ein Minus von 25%.
Wenn man diese Versuche des zukünftigen Geschäftsherrn abwehren muss, sollte man sich darauf verlegen, nicht über ganze Prozentsprünge zu reden. Gegenvorschlag kann auch 6,7 oder 6,5 Prozent sein.
Wir alle haben, häufig aus Mangel an Erfahrung, schon Lehrgeld bezahlt. Wenn man bei Provisionsgesprächen nicht konzentriert ist, geht’s um Lehrgeld im wahrsten Sinn des Wortes.

©walterkrammer(wct)

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